PHYTOTHERAPIE

Mit der Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten mittels Pflanzen, Pflanzenteilen und deren Zubereitung beschäftigt sich die Phytotherapie. Das Arzneimittelgesetz ordnet sie in die Klasse der „besonderen Therapierichtungen und Stoffgruppen“ ein. Sie umfasst nicht nur das jahrtausende alte Wissen von Heilpflanzen und deren Anwendung, sondern hat in den letzten Jahrzehnten durch neue wissenschaftliche Untersuchungsmethoden viel an Bedeutung gewonnen.

Erst durch die Standardisierung von Pflanzenauszügen und durch die Herstellung von Salben, Kapseln und Tabletten daraus kann man eine gleichbleibende Qualität unabhängig von der Witterung und geographischen Gegebenheiten garantieren. So gibt es je nach Sonneneinstrahlung und Anbaugebiet massivste Schwankungen bei den Pflanzeninhaltsstoffen. Beispiele hierfür gibt es genug, sei es der Alliingehalt beim Knoblauch oder die Phytosterolkonzentration beim Kürbis.

Das führt zu einer massiven Verunsicherung der Konsumenten, wenn immer wieder in Zeitschriften und in zahlreichen Internetforen über die Unwirksamkeit diverser Pflanzen geschrieben wird, nicht berücksichtigend dass es hierbei große Unterschiede gibt, die einer fachlichen Beurteilung bedürfen.